Wie hoch darf der Gartenzaun sein?
Wie hoch darf eigentlich ein Gartenzaun sein? Diese Frage stellen sich sehr viele, die gerade ein Haus gebaut oder gekauft haben. Leider ist hier die Antwort gar nicht so einfach. Das Problem ist das es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt die zubeachten sind.
Geregelt werden die meisten rechtlichen Angelegenheiten im Bürgerlichen Gesetzbuch § 903 bis § 924 in diesen Paragraphen geht es um das Eigentum. Das Problem, alles was über diese Paragraphen hinausgeht, ist Ländersache und wird im Nachbarrecht geklärt. Bis auf Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben alle Bundesländer Nachbarrechtsregelungen, die auch die Richtlinien für Hecke, Zaun und Mauer enthalten.
Diese Frage stellt sich bei Gerichten immer wieder. Wie hoch darf der Gartenzaun sein? Wie darf der Gartenzaun aussehen? Leider gibt es hier pauschal keine richtige Antowort auf diese Fragen. In den meisten Gemeinden legt die Einfriedungshöhe der Bebauungsplan fest, in manchen Gemeinden ist es sogar verboten eine Einfriedung aufzustellen. Außerdem ist es jeder Gemeinde freigestellt, ob diese eine Satzung mit einer maximalen Höhe von Einfriedungen vorgibt.
Zusammengefasst: Wie hoch darf der Gartenzaun jetzt schlussendlich sein? Das sicherste ist, das Sie bevor sie den ersten Zaunpfosten setzen, sich auf Ihrer Gemeinde, im Bauamt oder in der Bauverwaltung melden und nachfragen ob es seitens der Gemeindeo Vorgaben gibt. Sollte es der Fall sein, und bei Ihnen keine Regelung geben, so sollten Sie sich für einen ortsüblichen Gartenzaun entscheiden. Denn sollte ein Nachbar mit einer Klage kommen, so hat dieser mit der Klage nur eine Chance falls der Zaun nicht ortsüblich ist.
Was ist eine Einfriedung?
Von einer Einfriedung sprechen Juristen, wenn sie über Zäune, Hecken oder auch Mauern sprechen.
Verwendung
- Mauern oder Zäune, die rund 40 cm bis 90 cm hoch sind, dienen zur symbolischen Abgrenzung.
- Mauern oder Zäune von einer Höhe von 100 cm bis zu 140 cm sind gebräuchlich für Garten und Weiden.
- 170 cm bis 190 cm hohe Zäune und Mauern garantieren Sichtschutz.
- Ab 200 cm bezeichnet man eine Mauer oder Zäune als Sicherungszaun.
- Wichtig ist, das der Abstand zum Grundstück des Nachbarn, wenn keine andere Richtlinie besteht, muss mindestens 50 cm betragen.
- Je Bundesland kann ein Zaun oder eine Mauer mit einer Höhe bis zu 180 cm, genehmigungsfrei sein.